Zur
Erlangung und Erhaltung der Garantie des DPF - Herstellers, müssen folgende
Bedingungen eingehalten und erfüllt werden:
1.) Die Einbau und
Betriebsanleitung muss vor Einbau und Inbetriebnahme des
Partikelfilters
(DPF) vollständig und
sorgfältig durchgelesen werden.
2.) Der Partikelfilter ist
nachweislich von einer Fachwerkstatt mit den mitgelieferten
Montage-
teilen
einzubauen.
3.) Das Fahrzeug muss sich vor dem Einbau des Dieselpartikelfilters (DPF)
motor- und
abgastechnisch im einwandfreien Zustand befinden.
4.) Dem Partikelfilter
vorgeschaltete Katalysatoren dürfen nicht älter als 5 Jahre oder
mehr
als 80.000 km gelaufen
haben. Zudem darf keine mechanische Beschädigung vorhanden
sein. Hinweis: Der von
uns gelieferte DPF ersetzt in der Regel den vorhanden Katalysator.
Ausnahmen bilden nur
sehr motornahe Katalysatoren.
5.) Vor dem Einbau des DPF muss
durch eine Abgasmessung sicher gestellt werden, daß
das
Fahrzeug die gesetzlichen Vorschriften und die des Fahrzeugherstellers in
Bezug
auf das Abgas erfüllt.
6.) Luftfilter, Ventile,
Glühkerzen, Motor, Kraftstoffanlage sind auf einwandfreie
Funktion
zu prüfen. Ggf. auf
Werkseinstellung neu einzustellen bzw. zu ersetzen. Das Fahrzeug
darf nur nachgerüstet
werden, wenn der Motor und die Abgasanlage der Serie entspricht.
7.) Um die Dichtheit und die
Stabilität der Abgasanlage auf lange Sicht zu erhalten, empfehlen
wir den DPF nicht
mit Rohrschellen zu befestigen sondern einzuschweißen.
8.) Der DPF ist so
auszurichten, daß die Abgasanlage fest und spannungsfrei montiert
ist
und andere Fahrzeugteile
ausreichenden Abstand von der Abgasanlage haben. Falls
erforderlich ist zusätzlich
eine Aufhängung und oder ein Flexrohr (beides nicht im
Lieferumfang) in die
Abgasanlage einzubauen.
9.) Grundsätzlich sind die
mitgelieferten Montageteile zu verwenden.
10.) Bei Fragen oder Unklarheiten setzen
Sie sich bitte vor der Montage mit uns in Verbindung.
11.) Nach dem Einbau sind die dem DPF auf
CD beigefügten Papiere von einer AU berechtigten
Stelle vollständig
auszufüllen und den entsprechenden Stellen zu übergeben.
12.) Garantie- und Abnahmebescheinigung
(grün) des DPF muss vollständig ausgefüllt
und das Original
innerhalb 7 Tagen nach Einbau an den Hersteller des DPF geschickt werden.
13.) Es besteht kein Garantieanspruch,
wenn der Einbau unsachgemäß erfolgt, wenn Angaben in der
Einbau- und
Bedienungsanleitung nicht beachtet wurden, wenn durch
Nachbesserungsversuche
Veränderungen am
Partikelfilter vorgenommen wurden, wenn vom Fahrzeughersteller
oder
dem DPF Hersteller
nicht freigegebener Kraftstoff getankt wurde, wenn die
Kraftstoffaufbereitungs-
anlage und oder der
Motor in einem nicht einwandfreien Zustand oder falsch eingestellt
war oder
mechanische
Gewalteinflüsse festgestellt wurden.
14.) Die Einbau- und Betriebsanleitung ist dem Fahrzeughalter zu
übergeben und ist im Fahrzeug
mitzuführen.
15.) Um das Freibrennen des DPF auch bei
Kurzstrecken oder niedriger Abgastemperatur zu
gewährleisten empfehlen wir,
bei jedem Tankvorgang auf 40 - 50 Liter Dieselkraftstoff
25ml Additiv in den
Fahrzeugtank hinzuzugeben. Bei Nichtbenutzung des Additivs und
daraus
resultierende Beschädigungen
am Motor, Fahrzeug oder DPF besteht kein Garantieanspruch.
Hinweis: Momentan gehören 2x
250ml Additiv zum Lieferumfang des DPF. Jede weitere 250ml
Flasche kostet momentan EURO
10,-- (Mengen und Preisänderung vorbehalten).
16.) Es darf nur das original
mitgelieferte Additiv mit der Art.Nr. 0610SK50000028,
das Sie über uns beziehen
können, verwendet werden.
17.) Weder der Filter noch eine
ggf. vorhandene Dosiereinheit dürfen geöffnet und
oder Veränderungen
daran vorgenommen werden.
18.) Es dürfen keine
Veränderungen am Motor oder am Fahrzeug, die direkt oder
indirekt mit dem
Filter, dem Abgasverhalten, der Abgastemperatur und oder
einer ggf.
vorhandenen Dosiereinheit zu tun haben, vorgenommen werden.
19.) Die Wartungsintervalle
und Instandhaltungsvorschriften des Fahrzeug
Herstellers
müssen eingehalten und vollständig erfüllt werden.
20.) Fahrzeuge, deren Motorleistung
nicht dem werksseitigen Auslieferungszustand entspricht
(z.B.
"Chip-Tuning"), sind nicht für die Verwendung des DPF
freigegeben.
21.) Ein stark abweichende
Fahrweise (z.B. nur Kurzstreckenfahrten) oder
Einsatzbereich
des Fahrzeugs (z.B. langer Standbetrieb) muss zur Erhaltung
der Garantie vor
Einbau bei uns schriftlich angezeigt und von uns schriftlich
bestätigt
werden.
22.) Nach der Umrüstung mit dem
DPF darf nur noch Dieselkraftstoff nach DIN EN 590,
DIN 51628 (bei
Freigabe des Fahrzeugherstellers) verwendet werden. Die Verwendung
anderer
Kraftstoffe ist nicht gestattet.
23.) Bei Verkauf des Fahrzeugs muss
der Verkäufer den Käufer vor
Vertragsabschluß
über diese Garantie- und Einsatzbedingungen informieren und bei
Verkauf
aushändigen.
Bei bestimmungsgemäßen Gebrau ist
sichergestellt, daß durch maximale Beladung kein Schaden
des Filtersystems auftreten kann. Bei ausschließlichen
Betrieb des nachgerüsteten Fahrzeuges im
Kurzstreckenbetrieb, Standbetrieb, bei niedriger
Abgastemperatur usw. kann sich allerdings eine
erhöhte Rußbeladung des Filtersystems einstellen.
Für diesen Fall empfehlen wir, das Fahrzeug bei
höherer durchschnittlicher Geschwindigkeit oder
Last zu fahren, um durch eine kontinuierliche Regeneration
den Ruß abzubauen.
Zusätzliche Gründe für Abweichungen vom
bestimmungsgemäßen Gebrauch können sich ergeben,
wenn die Einbau- und Bedienungsanleitung sowie
Garantiebedingungen nicht beachtet werden oder
wurden. Wenn keine original Herstellerteile am Fahrzeug
verbaut sind. Motordefekte, die übersehen
oder nicht behoben werden, können zu einer deutlichen
Erhöhung der Russemissionen führen.