Zur
Erlangung und Erhaltung der Garantie müssen folgende Bedingungen
eingehalten und erfüllt werden:
1.) Fahrzeug muss sich vor dem
Einbau des Dieselpartikelfilters (DPF)
motor und
abgastechnisch im einwandfreien Zustand befinden.
2.) Garantie und
Einbaubescheinigung des DPF muss vollständig ausgefüllt
und das Original
innerhalb 7 Tagen nach Einbau an uns zurückgeschickt werden.
3.) Der DPF darf nur verbaut
werden, wenn der vorhandene Oxydationskatalysator
weniger als 80000 km
Laufleistung hat oder älter als 5 Jahre ist und keine
sichtbaren
Beschädigungen aufweist.
4.) Vor dem Einbau des DPF muss
durch eine Abgasmessung sicher gestellt
werden, daß das
Fahrzeug die gesetzlichen Vorschriften und die des
Fahrzeugherstellers in
Bezug auf das Abgas erfüllt.
5.) Bei jedem Tankvorgang
(Volltanken) muß 25ml Additiv in den original
Kraftstofftank hinzu
gegeben werden.
6.) Es darf nur das original
mitgelieferte Additiv mit der Art.Nr. 0610SK50000028,
das Sie über uns beziehen
können, verwendet werden.
7.) Weder der Filter noch eine
ggf. vorhandene Dosiereinheit dürfen geöffnet und
oder Veränderungen
daran vorgenommen werden.
8.) Es dürfen keine
Veränderungen am Motor oder am Fahrzeug, die direkt oder
indirekt mit dem
Filter, dem Abgasverhalten, der Abgastemperatur und oder
einer ggf.
vorhandenen Dosiereinheit zu tun haben, vorgenommen werden.
9.) Die Wartungsintervalle
und Instandhaltungsvorschriften des Fahrzeug
Herstellers
müssen eingehalten und vollständig erfüllt werden.
10.) Ein stark abweichende
Fahrweise (z.B. nur Kurzstreckenfahrten) oder
Einsatzbereich
des Fahrzeugs (z.B. langer Standbetrieb) muss zur Erhaltung
der Garantie vor
Einbau bei uns schriftlich angezeigt und von uns schriftlich
bestätigt
werden.
11.) Um die Funktion des DPF zu
gewährleisten muss regelmäßig, aber spätestens
nach 500km, nach
mehreren Kurzstreckenfahrten hintereinander oder bei
merklicher
Leistungsabnahme eine Regenerationsfahrt wie folgt durchgeführt
werden:
"Fahren Sie
ca. 15 Minuten lang im 3.Gang (4 Gang Getriebe) bzw.
4. Gang (5 Gang
Getriebe) mit einer Geschwindigkeit von ca. 60 KM/H und
einer
Motordrehzahl von ungefähr 2000 - 2500 1/min."
Dadurch steigt
die Abgastemperatur und der angesammelte Ruß im Filter
wird abgebrannt.
12.) Bei Verkauf des Fahrzeugs muss
der Verkäufer den Käufer vor
Vertragsabschluß
über diese Garantie und Einsatzbedingungen informieren.
13.) Nach der Montage ist eine kostenpflichtige
Änderungsabnahme erforderlich, für die
je nach
Umfang ca. EURO 80,--
- EURO 130,-- anfallen.