1) |
Der Rußfilterkat
wird bei diesem Fahrzeug zusätzlich zum vorhanden Katalysator
eingebaut.
Der originale Katalysator kann im Fahrzeug verbleiben, wenn dieser
weniger als 5 Jahre
alt ist oder nicht mehr als 80.000km gelaufen ist. |
2) |
Nur für als
Personenkraftwagen zugelassene Fahrzeuge. |
3) |
Der Rußfilterkat wird
bei diesem Fahrzeug an Stelle eines Schalldämpfers in die Abgasanlage
eingebaut. |
4) |
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5) |
Nur für Ausführungen
mit dem Originalkatalysator fahrzeugseitig rechts !!! |
6) |
Nur für Ausführungen
mit dem Originalkatalysator fahrzeugseitig Mitte !!! |
7) |
Einschweißkatalysator
mit Partikelfilter |
8) |
Der
Hauptkatalysator wird durch den Rußfilterkatalysator ersetzt. |
9) |
Der Vorkatalysator wird
durch den Rußfilterkatalysator ersetzt. |
10) |
Nur für Fahrzeuge mit
serienmäßigen motornahen Vorkat |
P) |
Nur für als
Personenkraftwagen (PKW) zugelassene Fahrzeuge |
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Bei Wohnmobilen kann die
SchlüsselNr. zu 3 bzw. 2.2 gegenüber den Angaben abweichen.
Sie sind nachrüstbar, wenn diese nach der Richtlinie 98/69/EG typgeprüft
wurden und die Abgasanlage
gegenüber dem Serienzustand unverändert ist. |