Garantie- und Einsatzbedingungen (1)  für spezielle Dieselpartikelfilter
 
 
Zur Erlangung und Erhaltung der Garantie müssen folgende Bedingungen
eingehalten und erfüllt werden:

  1.) Fahrzeug muss sich vor dem Einbau des Dieselpartikelfilters (DPF)
        motor und abgastechnisch im einwandfreien Zustand befinden.

  2.) Garantie und Einbaubescheinigung des DPF muss vollständig ausgefüllt
        und das Original innerhalb 7 Tagen nach Einbau an uns zurückgeschickt werden.

  3.)  Der DPF darf nur verbaut werden, wenn der vorhandene Oxydationskatalysator
        weniger als 80000 km Laufleistung hat oder älter als 5 Jahre ist und keine
        sichtbaren Beschädigungen aufweist.

  4.) Vor dem Einbau des DPF muss durch eine Abgasmessung sicher gestellt
        werden, daß das Fahrzeug die gesetzlichen Vorschriften und die des
        Fahrzeugherstellers in Bezug auf das Abgas erfüllt.

  5.) Bei jedem Tankvorgang (Volltanken) muß 25ml Additiv in den original
        Kraftstofftank hinzu gegeben werden.

  6.) Es darf nur das original mitgelieferte Additiv mit der Art.Nr. 0610SK50000028,
       das Sie über uns beziehen können, verwendet werden.

  7.) Weder der Filter noch eine ggf. vorhandene Dosiereinheit dürfen geöffnet und
        oder Veränderungen daran vorgenommen werden.

  8.)  Es dürfen keine Veränderungen am Motor oder am Fahrzeug, die direkt oder
         indirekt mit dem Filter, dem Abgasverhalten, der Abgastemperatur und oder
         einer ggf. vorhandenen Dosiereinheit zu tun haben, vorgenommen werden.

  9.)  Die Wartungsintervalle und Instandhaltungsvorschriften des Fahrzeug
         Herstellers müssen eingehalten und vollständig erfüllt werden.

10.)  Ein stark abweichende Fahrweise (z.B. nur Kurzstreckenfahrten) oder
         Einsatzbereich des Fahrzeugs (z.B. langer Standbetrieb) muss zur Erhaltung
         der Garantie vor Einbau bei uns schriftlich angezeigt und von uns schriftlich
         bestätigt werden.

11.)  Um die Funktion des DPF zu gewährleisten muss regelmäßig, aber spätestens
         nach 500km, nach mehreren Kurzstreckenfahrten hintereinander oder bei
         merklicher Leistungsabnahme eine Regenerationsfahrt wie folgt durchgeführt
         werden:
         "Fahren Sie ca. 15 Minuten lang im 3.Gang (4 Gang Getriebe) bzw.
         4. Gang (5 Gang Getriebe) mit einer Geschwindigkeit von ca. 60 KM/H und
         einer Motordrehzahl von ungefähr 2000 - 2500 1/min." 
         Dadurch steigt die Abgastemperatur und der angesammelte Ruß im Filter
         wird abgebrannt.

12.)  Bei Verkauf des Fahrzeugs muss der Verkäufer den Käufer vor
         Vertragsabschluß über diese Garantie und Einsatzbedingungen informieren.

13.)  Nach der Montage ist eine kostenpflichtige Änderungsabnahme erforderlich, für die
          je nach Umfang  ca. EURO 80,--    -     EURO 130,-- anfallen.